Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Maria P. •

Fänden Sie neue, konkretere Regelungen zur rechtlichen Behandlung von tiny houses, Jurten u.Ä. sinnvoll?

Sehr geehrter Herr Ebner,

für alternative Gebäudeformen wie z.B. tiny houses, Jurten oder Erdhäuser, ist der bisherige rechtliche Rahmen, insbesondere das Baurecht, dürftig und voller Unsicherheiten. Dabei haben gerade diese oft einen kleinen ökologischen Fußabdruck und sollten gefördert werden.

Sehen Sie die Notwendigkeit und die Möglichkeit, hier einen besseren gesetzlichen Rahmen zu schaffen (auf Bundesebene), plant die Regierung dies zu tun, und wären Sie dafür? Oder warum nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau P.

 

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich neuer Wohnformen und den damit verbundenen baurechtlichen Bestimmungen.

Im Fall von mobilen Gebäuden, wie etwa Zelten oder Wohnwägen (ein Tiny House ist rechtlich gesehen ein Wohnwagen), ist aktuell nach drei Monaten eine Baugenehmigung und eine Abnahme durch das zuständige Bauamt notwendig.

Die Ampelkoalition hat die Absicht, das Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel zu novellieren, seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können. Des Weiteren sollen Klimaschutz und Klimaanpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung gestärkt sowie zusätzliche Bauflächen mobilisiert und weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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