Der Abgeordnete trägt ein dunkelblaues Hemd und Sakko und steht vor einer grauen Wand
Harald Ebner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von David G. •

Kann Lieferdiensten verboten werden, die Motoren im leeren Auto laufen zu lassen?

Sehr geehrter Herr Ebner,

die Lieferdienste boomen, das Personal scheint grundsätzlich die Motoren laufen zu lassen während der Auslieferungen. Das ist schlecht für die Umwelt und nervt die Anwohnenden.

Könnte man nicht das Laufenlassen der Motoren verbieten?

Der Abgeordnete trägt ein dunkelblaues Hemd und Sakko und steht vor einer grauen Wand
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es stimmt: Im Stand laufen gelassene Motoren sind nicht nur störend, sondern belasten insbesondere unsere Umwelt und unsere Gesundheit. 

Deshalb hat das der Gesetzgeber schon seit langem klargestellt:

Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt. 

Auch nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG) ist es untersagt, den Motor unnötig laufen zu lassen. 

Handlungsbedarf besteht demnach lediglich im Vollzug geltenden Rechts. 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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