
(...) Diese schließen unter anderem Arbeitskämpfe aus und verpflichten die Mitarbeiter zu einer besonderen Loyalität. Für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse gilt das allgemeine Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz. Dies ist allerdings im Lichte des verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts der Kirchen auszulegen. (...)