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Hans-Werner Ehrenberg
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Frage von Sabine V. •

Frage an Hans-Werner Ehrenberg von Sabine V. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Ehrenberg,

seit Monaten verfolge ich alle Äußerungen zum Thema Fracking - und zwar mit größter Sorge! Dabei ist mir aufgefallen, dass Ihr Wahlkreis von diesem Thema besonders betroffen ist. Wie stehen Sie dazu? Ich habe bereits die Interviews von Herrn Sensburg (CDU) gelesen, doch Ihre Position konnte ich nocht nicht eindeutig herauslesen. Könnten Sie mir hier weiterhelfen und ein klares Statement abgeben?

Besten Dank und mit freundlichen Grüßen

SVOSS

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Voss,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Mit den Chancen und Risiken des Hydraulic Fracturing ("Fracking") hat sich die FDP in den vergangenen zwei Jahren intensiv beschäftigt.

Auf Grundlage dieser Position hat die Bundesregierung Vorschläge erarbeitet, die folgendes vorsahen:

- Eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ist für jede Tiefbohrung mit hydraulischem Druck vorgesehen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung schreibt vor, dass sämtliche eingesetzten Stoffe transparent offengelegt werden müssen und sieht ebenfalls vor, dass die fachgerechte Entsorgung und Aufbereitung der zutage geförderten Abwässer (Flowback) nachgewiesen werden muss. Scheitert der Nachweis, wovon nach heutigem Stand auszugehen wäre, wäre eine Genehmigung nicht möglich. In dieser Prüfung werden umfassend alle ökologischen Aspekte berücksichtigt.
- Um die Folgefrage, nämlich die Frage der Zulassung, dreht sich eine weitere von uns vorgesehene Rechtsänderung. Hier wird nunmehr gesetzlich vorgeschrieben, dass die Wasserbehörden zwingend Ihr Einvernehmen zur Zulassung (das entspricht einem Vetorecht) zu erklären haben. Im Unterschied zur alten Regelung liegen der Wasserbehörde nunmehr aufgrund der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung alle für das Wasser relevanten Fakten und die zum Einsatz kommenden Stoffe vor. Die Wasserbehörden werden hier keine Entscheidungen treffen, die die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit befürchten lassen.
- Zudem wären aus Vorsorgegründen zukünftig in allen Wasserschutz- und Heilquellengebieten Tiefbohrungen mit hydraulischem Druck verboten. Dies beträfe damit beispielsweise auch die Tiefengeothermie.

Diese Maßnahmen waren der Kern der Gesetzesnovellierung und gäben den Ländern und deren Vollzugsbehörden eine umfassende Möglichkeit, jegliches Umweltrisiko zu berücksichtigen. Unsere Gesetzesvorschläge gingen damit deutlich über das hinaus, was von den rot-grün geführten Bundesländern über den Bundesrat eingebracht worden ist. So hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 eine gegenüber dem jetzt im Raum stehenden Gesetzgebungsvorschlag deutlich abgespeckte Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, die beispielsweise nicht einmal die Einbeziehung des Flowbacks beinhaltet hätte. Mit dieser Auffassung standen wir keineswegs allein: So hatten beispielsweise das Umweltbundesamt oder auch der Verband der kommunalen Unternehmen und Wasserversorger bereits ihre Zustimmung zu unseren Plänen signalisiert.

Nachdem das Gesetz nach mehrjährigen und harten Verhandlungen aufgrund zu großer Widerstände in den Unionsfraktionen gescheitert ist, werden wir nach der Wahl weiter für eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften kämpfen. Nach heutiger gesetzlicher Lage ist das Bergrecht nicht geeignet, mit den Risiken des Frackings angemessen umzugehen.

Diese Botschaft haben wir auch in unserem Bundestagswahlprogramm für 2013 verankert.

Zentraler Punkt ist dabei für uns, dass keine gefährlichen und toxischen Stoffe für das Fracking eingesetzt werden dürfen. Wir haben diesen Punkt in unserer Position explizit und ausdrücklich als Vorbedingung aufgenommen.

Weiter müssen für den Rückfluss (den sog. Flowback) verbindliche Vorschriften gefunden werden, die sicherstellen, dass von den Unternehmen Entsorgungswege im Genehmigungsverfahren aufgezeigt werden, die sicherstellen, dass hierbei keine Restrisiken bestehen. Vorgänge wie in Pennsylvania, die zur Vergiftung des Grundwassers führen, sind für uns in keinster Weise akzeptabel. Wenn die Unternehmen hier keine dem Wasserschutz gerecht werdenden Lösungen aufzeigen, soll Fracking nicht erlaubt werden können.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Abgeordneter weiter für gute Lösungen kämpfen werde. Der Schutz des Grundwassers ist dabei der Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Ehrenberg