Frage an Hans-Werner Ehrenberg von Gerhard K. bezüglich Senioren
Die nachträgliche erhobene Sozialversicherungspflicht für Direktversicherte (GMG 2004) belastet ungerechterweise alle Personen, die über eine Direktversicherung privat vorgesorgt haben.
Mit dem GMG werden alle bestehenden Vertragsinhaber dieser Direktversicherung nachträglich mit einem Sozialversicherungsbeitrag über 10 Jahre mit 17,55 %belastet.
Dies ist mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, Rückwirkungsverbot Vertragstreue uvm. nicht vereinbar und stellt eine Enteigung dar.
In der Drucksache 15/ 2472 verlangte die FDP die Rücknahme,
Im Bürgerprogramm 2013 Seite 36 5ter Punkt:
Die von Rot/Grün 2004 eingeführte doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge durch Sozialabgaben wollen wir wieder rückgängig machen.
Warum hat die FDP 10 Jahre nichts unternommen. Nicht nur, dass die Direktversicherung einbezogen wurde ist ein Skandal, denn Im GMG-Gesetz §143 steht nichts davon, sondern auch das man von uns den Arbeitgeberbeitrag abverlangt.Angeschriebene Politiker antworten einmal und dann auch noch falsch. Wie sehen Sie das Ganze?
Sehr geehrter Herr Kiesebauer,
Sie sprechen mir an dieser Stelle aus dem Herzen. Sie haben den Sachverhalt richtig dargestellt und Ihr Anliegen ist auch Position der FDP. Nicht ohne Grund findet sich Ihr Punkt auch in unserem Wahlprogramm so wieder. Wie Sie richtig erwähnt haben, haben wir dazu bereits vor einigen Jahren zu Oppositionszeiten eine parlamentarische Initiative gestartet. Auch in der Regierungsbeteiligung setzen wir uns für die Änderung dieser Rot-Grünen-Regelung ein. Leider haben wir an dieser Stelle bei der Union bisher auf Granit gebissen. Das entmutigt uns jedoch nicht. In den nächsten Koalitionsverhandlungen werden wir wieder darauf drängen, diese Doppelbelastung auf dem Weg der Gesetzgebung zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Ehrenberg, MdB