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Hans-Ulrich Rülke
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Frage von Hartmut G. M. •

Frage an Hans-Ulrich Rülke von Hartmut G. M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rülke,

im VRN-Bereich gibt es ein Monatsticket, das sogenannte " Rhein-Neckar-Ticket". In den AGBs des VRN steht, wie man in den Geschäftsbedingungen und auf der Homepage nachlesen kann, dass vor Zustandekommen des Vertrags eine Schufa-Abfrage erfolgt.
Einen ähnliches Sachverhalt kann man im letzten Abschnitt dieses Artikels nachlesen:

http://www.die-linke-bw.de/nc/magazin/aus_den_kreis_und_ortsverbaenden/detail/browse/210/zurueck/magazin/artikel/endlich-maxx-ticket-fuer-beduerftige-kinder-tuecken-nicht-ausgeschlossen/

Ich kümmere mich um Menschen die ebenso wie ich an einer Schmerzkrankheit erkrankt sind. Einige von ihnen waren selbstständig, andere ganz "normale" Arbeitnehmer o.ä.

Regelmäßig müssen nun ärmere Menschen mit einem Schufa-Eintrag mit einer Verweigerung durch den VRN rechnen. Nicht einmal eine in Aussicht gestellte Bürgschaft bzw. ein Abbuchen von einem Fremdkonto kommt in Frage.
Was tut Ihre Partei gegen diesen Sachverhalt? Warum schließt der VRN gerade diejenigen aus, die so ein Ticket für knapp 80 Euro am ehesten bräuchten ( Geringverdiener, armer Rentner*innen und Erwerbslose mit einem Schufa-Eintrag)? Und warum ignorierte das die Politik aus meiner Sicht fast vollständig? Warum bietet man so ein Ticket nicht auch gegen eine Barzahlung am Automaten an? Es kann doch wohl nicht sein, dass theoretische Milliardäre in den Genuß eines Monatstickets für knapp 80 Euro kommen, arme Menschen aber nicht. Am Automaten und auf Nachfrage beim VRN erfuhr ich ( auf der Seite kann man das auch sehen), dass ein Monatsticket am Automaten ca. 180 Euro kostet. Die armen Menschen schließt man so in ihren Städten wie Pirmasens, Kaiserslautern, Heidelberg oder dem Neckar-Odenwald-Kreis ein? Stimmen Sie meinen Ausführungen zu?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut G. Mayer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf das Rhein-Neckar-Ticket des VRN eingehen, das für 932,40 Euro im Jahr bzw. 77,70 Euro mtl. Mobilität im gesamten Verbundgebiet ermöglicht. Im Gegensatz zum normalen Zeitticket ist eine Mitnahme weiterer Personen nicht möglich. Sie sehen eine Benachteiligung, da in den Unterlagen von einer Prüfung der Schufa-Einträge die Rede sei.

Nach meinen Erkundigungen verhält es sich laut dem Bestellformular wie folgt: "Besteller und Zahler des Abonnements stimmen mit ihrer Unterschrift der Prüfung ihrer Bonität bei einer Wirtschaftsauskunftei zu. Sollten Sie der Anfrage nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Abonnementverfahren unter Umständen nicht möglich." Hieraus lese ich, dass es zu einer Einzelfallprüfung kommt. Bei Verträgen sind jeweils die unterschiedlichen Interessenlagen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwägen, so dass es bei Dauerschuldverhältnissen durchaus angebracht sein kann zu prüfen, ob der Vertragspartner in der Lage ist, seine zugesicherten Verpflichtungen zu erfüllen. In dem genannten Bestellschein ist zusätzlich die Möglichkeit vermerkt, das Ticket im Voraus zu zahlen. Ich gehe deshalb davon aus, dass bei der Wahl dieser Option auch bei Einträgen, die an sich Grund zur Sorge geben könnten, dennoch die Nutzung des Rhein-Neckar-Tickets möglich ist. Bei konkreten Problemen im Einzelfall können Sie gerne erneut auf mich zukommen. Auch wenn diese Problematik nicht in den Aufgabenbereich der Landespolitik fällt, würde ich diese aufgreifen.

Hans-Ulrich Rülke

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