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Hans-Ulrich Rülke
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Frage von Dr. Andreas B. •

Kennen Sie die sich immer weiter verschärfende Problematik bei rechtlichen Betreuungen, also bei der "Vormundschaft für Erwachsene"?

Sehr geehrter Herr Rülke,
wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so kann ein Betreuungsgericht einenn rechtliche-n Betreuer-in bestellen (§1814 Abs. 1 BGB). Der Bedarf dafür wächst <=> demograf. Entwicklung; viele ältere Betreuer*innen gehen in Rente, neue zu gewinnen, ist sehr schwierig: eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit ist, zum Teil ein echter Knochenjob (Betreuer*innen werden erst bestellt, wenn andere Leistungen versagt haben), angemessene Vergütung fehlt, obwohl Qualifizierungsniveau angehoben und Anforderungen durch Betreuungsrechtsreform (1.1.23) erhöht. Sollte keine angemessene Vergütungserhöhung kommen, die der Berufsverband (BdB) nachweislich fordert, werden Betreuer*innen auf die Barrikaden gehen, Arbeit einstellen, auch in PF; Behördenbetr. müssen eingerichtet werden. Jetziger Ref.-Entwurf Vergütungserhöhung ist ein No-Go, reduziert eher die Vergütung.

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Sehr geehrter Herr Dr. B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir sind uns der sich weiter verschärfenden Problematik bei rechtlichen Betreuungen vollauf bewusst. Wie Sie treffend schildern, wächst der Bedarf an rechtlichen Betreuungen aus verschiedenen Gründen, insbesondere aufgrund des demographischen Wandels stark an. Zugleich kann die Anzahl der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen jedoch nicht mit dem wachsenden Bedarf Schritt halten.

Wir Freie Demokraten haben daher erst diese Woche eine parlamentarische Initiative erarbeitet, welche sich mit der Situation der rechtlichen Betreuungen im Haupt- und Ehrenamt befasst, die Entwicklung der vergangenen Jahre beleuchtet und Maßnahmen der Landesregierung erfragt, um die Situation der rechtlichen Betreuung zu stabilisieren. Voraussichtlich in drei bis vier Wochen müsste uns hierauf eine Antwort der Landesregierung vorliegen, welche über PARLIS Baden-Württemberg anschließend allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird.

Selbstverständlich werden wir auch darüber hinaus das Thema der rechtlichen Betreuungen weiter im Blick behalten und uns für eine Verbesserung der jetzigen Situation einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

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