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Hans-Ulrich Rülke
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Frage von Margarete P. •

Wenn für Testamentseröffnungen mit 1 Jahr Bearbeitungszeit gerechnet werden muss: wäre es nicht sinnvoller und bürgerfreundlicher, diese Aufgaben wieder den örtlichen Notariaten zuzuweisen?

Hintergrund ist, das Im Amtsgericht Tettnang das u.a. auch für Friedrichshafen zuständige Nachlassgericht die Wartezeiten für Testamentseröffnungen aktuell rd. 1 Jahr dauern, lt. tel. Auskunft des Sachbearbeiters am 05.06.24. Gerade bei strittigen Familien- bzw. Erbverhältnissen bei denen Beteiligte sehr alt sind und / oder krank sind, bedeutet dies eine erhebliche nervliche Belastung. Ist Ihnen bekannt, wie es bei anderen Nachlassgerichten aussieht bezüglich der Wartezeiten?

Gibt es eine spezielle Beschwerdestelle für solche lange Wartezeiten? Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, dass nicht wieder ortliche Notariate mit solchen Aufgaben beauftragt werden können?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

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Guten Tag, sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Bearbeitungszeiten bei Testamentseröffnungen und der Zuständigkeit der Nachlassgerichte. Ich gebe Ihnen Recht, dass lange Bearbeitungszeiten insbesondere in Nachlasssachen eine erhebliche Belastung für die Beteiligten darstellen, die es zu vermeiden gilt.

Zwei meiner Fraktionskollegen haben sich dem Thema in der Drucksache 17 / 2305 (mit Link hinterlegt) schon im Jahr 2022 gewidmet. Darin enthalten ist zwar keine Übersicht die jeweiligen Amtsgerichte betreffend, gleichwohl sind die darin enthaltenen Zahlen zu Verfahrenseingängen, Personalbestand und Erledigungsdauern durchaus interessant. Ihre Anfrage nehmen wir zum Anlass, die aktuellen Zahlen bei der Landesregierung abzufragen.

Statt einer Rückübertragung der Zuständigkeit zu den Notariaten, mit der voraussichtlich ein großer Verwaltungsaufwand einherginge, sollten nach unserer Ansicht eher die zuständigen Behörden sachlich und personell angemessen ausgestattet werden. 

Eine spezielle Beschwerdestelle gibt es nicht. Es ist allerdings möglich, sich an die jeweiligen Präsidien der Amtsgerichte oder das Justizministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

 

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