Frage an Hans-Ulrich Rülke von Erik W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Rülke,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 30.1.2011. Ich sehe mich genötigt nochmals nachzufragen.
Sie schreiben, dass Sie als Partei des Rechts nicht Straftatsbestände wie Hehlerei und Datendiebstahl förden wollen.
1) Wie können Sie mir diese Antwort geben, nachdem es einhellige Meinung sämtlicher Rechtskundiger (auch FDP-Mitglieder) in Deutschland ist, dass Daten nicht gestohlen werden können, also auch keine Hehlerei damit betrieben kann?
2) Sie sehen Datendiebstahl als Straftatsbestand an. Daten können sicherlich missbraucht werden und das "Klauen" von Daten ist auch in Deutschland nicht vom Recht gedeckt. "Datendiebstahl" ist nur in der Schweiz in Form des Bankgeheimnisses ein Straftatsbestand, der zudem relativ gering sanktioniert wird.
Haben Sie schon einmal etwas davon gehört, dass in bestimmten Situationen auch Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind, dass also unter Umständen, die Verletzung eines niedrigeren Rechtsguts in Kauf zu nehmen ist, um ein höheres Rechtsgut zu schützen. Im Urteil aus Karlsruhe ist sogar davon die Rede, dass eine "funktionstüchtige Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann" auch wichtig sei.
Stellt sich der Herr Goll und Ihre Partei nicht über die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie aus Klientel-Gründen einfach derartige Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts beiseite lassen?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-021.html
mfg Erik Wille
Sehr geehrter Herr Wille,
Ich habe dem Gesagten nichts hinzuzufügen!
MfG H.U. Ruelke