(...) Die vielgescholtene ‚Vorratsdatenspeicherung‘ würde dazu führen, dass diese Daten einheitlich für sechs Monate gespeichert werden MÜSSEN. Das BVerfG hat dazu klare Vorgaben für die technischen Anforderungen gemacht, die der Gesetzgeber selbstverständlich beachten wird. (...)
(...) 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die ´Vorratsdatenspeicherung´ definitiv NICHT verboten, sondern im Gegenteil ausdrücklich als verfassungsgemäß gebilligt, wenn auch - das gebe ich gerne zu - mit Einschränkungen gegenüber der alten Rechtspraxis. Wenn Sie lesekompetent und ´internetaffin´ genug sind, das Urteil im Internet zu finden, können Sie sich dort korrekt informieren und brauchen nicht mehr auf allerlei gestreute Falschmeldungen hereinzufallen. (...)
(...) 1. Ihr Vergleich mit dem Grundrecht auf geheime Wahl hinkt. Erstens ist die Teilnahme an Wahlen nicht anonym, weil der Wähler im Verzeichnis ‚abgehakt‘ wird. (...)
(...) die Petition, auf die Sie hinweisen, fügt der Diskussion um eine Mindestspeicherung für Verkehrsdaten der Telekommunikation keinerlei neuen Gesichtspunkt hinzu. Im Übrigen habe ich bereits hinreichend dargelegt, dass ich die Grundsatzdiskussion im die Legitimität der ‚Vorratsdatenspeicherung‘ verfassungsrechtlich für abgeschlossen und geklärt halte: (...)
(...) die aktuell diskutierte Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten der Telekommunikation hat mit der Speicherung biometrischer Daten überhaupt nichts zu tun. Bitte bringen Sie doch nicht alles durcheinander. (...)
(...) der Begriff „Wirtschaftsregierung“ ist mir suspekt. Es bedarf nach meiner Auffassung keiner generellen Zentralisierung von finanz- und wirtschaftspolitischen Kompetenzen in Europa, wohl aber einer strengen finanzpolitischen Überwachung derjenigen Länder, welche die finanzielle Haftung der Partner in Anspruch nehmen wollen. (...)