Frage an Hans-Peter Uhl von Ansgar S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
zur Vorratsdatenspeicherung (einschließlich biometrischer Daten):
Sie als politischer Entscheider müssen unterscheiden zwischen DATEN und deren ANWENDUNG.
DATEN = z.B. Biometrie- und Kommunikationsdaten (Internet, Mobil, Festnetz, Fingerabdruck, Gesichts-/Iris-Scan, ...)
ANWENDUNG = Gesetze über erlaubte Nutzung dieser DATEN durch jeweilige Regierungen
Vorausgeschickt:
Sowohl für die Erhebung als auch die Anwendung der Daten, die Sie derzeit beantragen, hat Ihre Partei und die Regierung mein Vertrauen, dass dies nicht missbräuchlich verwendet wird (obwohl ich kein CDU-Wähler bin).
Meine Befürchtungen und Fragen an Sie:
1) Nach dieser Regierung folgen in Zukunft weitere Regierungen. Diese werden die ANWENDUNGEN nach eigenem Gusto ausdehnen (siehe Maut). Sollte es jemals wieder extreme Regierungen geben, werden sehr effektive SÄUBERUNGEN mittels der Vorratsdaten und NEUEN ANWENDUNGEN möglich (Überwachung einer großen Anzahl BürgerInnen in Echtzeit). FRAGE AN SIE: Welche Relevanz hat dieser Sachverhalt bei Ihrer Entscheidung FÜR Vorratsdatenspeicherung?
2) Internationale Vereinbarungen zum Datenaustausch ermöglichen, dass auch andere Länder, und deren Geheimdienste, in den Besitz MEINER DATEN gelangen werden (siehe SWIFT). FRAGE AN SIE: Wie verhält sich dies mit meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
3) Sicherheit digital vorliegender Daten ist bereits heute nicht mehr garantierbar (Hacking, missbräuchliches Kopieren und Weitergeben von Daten durch befugte NutzerInnen, ...). Die zukünftigen Möglichkeiten zur Speicherung und Weitergabe von Daten lassen den Schluss zu, dass Datensicherheit in Zukunft weniger als heute garantiert werden kann. FRAGE AN SIE: Welche Relevanz hat dies bei Ihrer Entscheidung FÜR Vorratsdatenspeicherung?
Herzlichen Dank für Ihr Feedback.
Ansgar Schröder-Fujinari
Sehr geehrter Herr Schröder-Fujinari,
die aktuell diskutierte Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten der Telekommunikation hat mit der Speicherung biometrischer Daten überhaupt nichts zu tun. Bitte bringen Sie doch nicht alles durcheinander.
Eine Weitergabe befristet gespeicherter Verkehrsdaten an auswärtige Behörden steht nicht zur Debatte.
Sollte sich unser bewährter und gefestigter, demokratischer Rechtsstaat über Nacht plötzlich in eine extremistische Diktatur verwandeln – glauben Sie das wirklich? – könnten theoretisch alle Handfeuerwaffen von Polizei und Bundeswehr dazu genutzt werden, um die Macht des neuen Unrechtsregimes gewaltsam durchzusetzen. Sollten wir deshalb – aufgrund dieser abwegigen Hypothese – heute Polizei und Bundeswehr vorsorglich entwaffnen? Ich meine jedenfalls: Nein.
Ebenso wenig meine ich, dass wir auf ein rechtsstaatlich geregeltes und kontrolliertes Verfahren verzichten sollten, mithilfe des im Einzelfall gebotenen Abrufs gespeicherter Verkehrsdaten Straftaten aufzuklären bzw. Gefahren abzuwehren.
Auch die niemals völlig auszuschließende Möglichkeit eines missbräuchlichen Datenabrufs bzw. des Datendiebstahls sehe ich als ein wirksames ‚Totschlagargument‘ an. Hier wieder die Analogie zu Polizeiwaffen: Niemand kann ausschließen, dass eine Polizeipistole zur Begehung einer Straftat verwendet wird. Gleichwohl verbieten wir nicht alle Polizeipistolen.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl