Sehr geehrter Herr Behr,
(...) Ich bleibe auch dabei, dass das ständige, quasi ziellose Mitführen eines Einhandmessers, um es "als möglicher ziviler Ersthelfer an einer Unfallstelle" zu gebrauchen, im Kontrollfall kaum als berechtigter Zweck im Sinne des Gesetzes anerkannt werden dürfte. (...) Über neue Messerverbote zu spekulieren lehne ich ab. (...)
(...) Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt Personen als arbeitslos, die sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos gemeldet haben, keine Arbeit haben (oder eine mit weniger als 15 Stunden pro Woche), eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, für die Arbeitsaufnahme sofort verfügbar sind und zwischen 15 und unter 65 Jahre alt sind. Mit der Einführung des SGB III im Jahr 1998 wurde diese allgemeine Definition der Arbeitslosigkeit im zweiten Abschnitt des ersten Kapitels in § 16 festgeschrieben. (...)
(...) Zu den Fragen, ob die adulten Stammzellen nicht ausreichten und warum noch keine Therapien aus Ergebnissen der embyonalen Stammzellforschung verfügbar seien, möchte ich Ihnen nachfolgend die Position des Bundesforschungsministeriums zur Kenntnis geben. Ich möchte das einstweilen nicht kommentieren, meine Entscheidung in der Sache steht noch nicht fest. (...)
Nachtrag:
Die Aussage, dass rechtlich zwischen Einhandmessern und Messern mit einer Klingenlänge über 12cm differenziert würde, ist unzutreffend und somit zu korrigieren. Ich bitte um Nachsicht.
(...) Bei Ihrer irrtümlichen Beunruhigung haben Sie sich offenbar von der Messerinitiative des Berliner SPD-Innensenators verunsichern lassen. Dessen Initiative würde im Umsetzungsfall tatsächlich dazu führen, dass Pilzsammler, Jäger und Brotzeitmesser-Nutzer mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnten. Eine Umsetzung dieser verfehlten Politik ist jedoch ausgeschlossen, solange CDU und CSU noch etwas mitzureden haben. (...)