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Hans-Peter Uhl
CSU
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Frage von Rainer T. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Rainer T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

haben Sie eigentlich auch diesem Verbot der sog. Einhandmesser zugestimmt? Wenn ja, welche Schikane des Bürgers folgt als nächste.? Ich bin absolut begeistert darüber, nun in Zukunft beim Brotzeitmachen zum Salamischneiden wieder ein "gewöhnliches" Taschenmesser benutzen zu müssen und mir dabei ggf. die Fingernägel abzubrechen, statt bequem mit einer Hand mein Taschenmesser zaufzuklappen um damit gleich die in der anderen Hand gehaltene Salami zu schneiden!

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen
Rechtsanwalt
Äußere Cramer-Klett-Straße 3
90489 Nürnberg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thesen,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Ja, ich habe diesem Gesetz zugestimmt. Allerdings scheint Ihnen der vollständige Regelungsgehalt nicht bekannt zu sein

Das Verbot, im öffentlichen Raum Einhandmesser zu führen, bezieht sich nur auf Fälle, in denen ein berechtigter Zweck nicht ersichtlich ist und auch auf Nachfrage nicht angegeben werden kann.

Jedweder jagdlicher oder zum Zweck des Brotzeitmachens (in Sport und Beruf), Pilzesammelns, der Bergrettung, des Pfadfindertums oder sonstig sozialadäquat anerkannter Gebrauch wird durch diese Neuregelung selbstverständlich keineswegs eingeschränkt. Das gilt auch für den gesamten Transport bzw. Hin- und Rückweg.

Der Natur eines Bußgeldtatbestands nach (Ordnungswidrigkeit) hat die Polizei vollen Beurteilungsspielraum, um den sinnvollen Zweck von einer möglichen Sicherheitsgefährdung zu unterscheiden.

Der Polizei hat die Kompetenz, ihre „Kundschaft“, die allein Ursache und Objekt der Gesetzgebung ist, zielgenau zu erfassen: Es geht um das öffentliche Prahlen, Drohen und Herumfuchteln mit Stichwaffen, etwa in der Fußgängerzone. In diesem Umfeld hat die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist es eine Einschränkung, wenn bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten sind wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall auch für Straftaten zu benutzen.

Bei Ihrer irrtümlichen Beunruhigung haben Sie sich offenbar von der Messerinitiative des Berliner SPD-Innensenators verunsichern lassen. Dessen Initiative würde im Umsetzungsfall tatsächlich dazu führen, dass Pilzsammler, Jäger und Brotzeitmesser-Nutzer mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnten. Eine Umsetzung dieser verfehlten Politik ist jedoch ausgeschlossen, solange CDU und CSU noch etwas mitzureden haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl