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Hans-Peter Uhl
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Frage von Irmgard R. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Irmgard R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Uhl!

Die seriöse FAZ schreibt, dass die Arbeitslosenstatistik geschönt wird. 3,2 Mio. Arbeitslose würden nicht in der Statistik auftauchen. So würden z.B. 1 Euro-Jobber herausgerechnet. Und auch die umstrittene 58 Regelung mache sich bemerkbar. Falls Sie den Artikel nicht kennen, würde ich Ihnen gerne den Link senden. Wenn Sie auf die Seite der FAZ gehen und Arbeitslosenstatistik eingeben, sehen Sie ihn.

Nun meine Frage: Ist die Darstellung der FAZ falsch? Meines Erachtens sollte man schon alle Arbeitslosen in die Statistik aufnehmen. Es nützt auch den Arbeitslosen nichts, wenn es sehr viele Leute gibt die zwei Jobs oder mehr haben. Und es nützt ihnen auch nichts, wenn in die Beschäftigungsrechnung( angeblich 39 Mio. Beschäftigte) RentnerInnen mit reingerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Irmgard Resch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Resch,

in der Tat gibt es heute verschiedene Gruppen arbeitsloser, grundsätzlich erwerbsfähiger Personen, die zwar Leistungen beziehen, jedoch in der Arbeitslosenstatistik nicht erfasst werden; beispielsweise ALG-I-Bezieher in einer Trainingsmaßnahme oder ALG-II-Bezieher in einer Arbeitsgelegenheit („Ein-Euro- Job“).

Ein exakter Gesamtüberblick über die verschiedenen, aus der Statistik ausgegliederten Personengruppen fehlt zwar. Zu nennen wären als nicht arbeitslos gezählte Arbeitslosengeldbezieher aber in etwa folgende Gruppen Mehrfachnennungen sind möglich):
- 225 000 Arbeitslosengeldbezieher, die Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB III bezogen,
- 25 000 Arbeitslosengeldbezieher, die an einer Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahme (kurz: Trainingsmaßnahme) teilnahmen,
- 26 000 Arbeitslosengeldbezieher, die arbeitsunfähig erkrankt waren und nach § 126 SGB III weiterhin Leistungen bezogen und
- 16 000 Arbeitslosengeldbezieher nach § 125 SGB III, die wegen verminderter Leistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen und einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt Personen als arbeitslos, die sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos gemeldet haben, keine Arbeit haben (oder eine mit weniger als 15 Stunden pro Woche), eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen, für die Arbeitsaufnahme sofort verfügbar sind und zwischen 15 und unter 65 Jahre alt sind. Mit der Einführung des SGB III im Jahr 1998 wurde diese allgemeine Definition der Arbeitslosigkeit im zweiten Abschnitt des ersten Kapitels in § 16 festgeschrieben. Weitere Detaillierungen finden sich in den § 117 ff. SGB III mit Bezug auf die Anspruchvoraussetzungen für Arbeitslosengeld. Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wurde der Arbeitslosenbegriff zunächst eng bestimmt als Beschäftigungslosigkeit, dann aber in weiteren Paragraphen um Vorschriften zur objektiven und subjektiven Verfügbarkeit erweitert. Die statistische Erfassung von Arbeitslosigkeit hat sich unter der Geltung des AFG und des SGB III immer an den Kriterien der Arbeitslosmeldung, der Beschäftigungslosigkeit und der (objektiven und subjektiven) Verfügbarkeit orientiert.
Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Definition der Zählkriterien (wer gilt als arbeitslos) bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl