(...) bei dem Einsatz eines sogenannten Trojaners für eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist zwischen erlaubten und unerlaubten features zu unterscheiden. Ich rechtfertige nicht, wenn Behörden eine extern entwickelte Software beziehen, die unerlaubte Funktionen bereithält und womöglich weitere Schwächen (Missbrauchsanfälligkeit) hat und wenn von diesen unerlaubten Funktionen dann sogar Gebrauch gemacht würde! (...)
(...) Grundsätzlich ist es in der arbeitsteiligen Gesellschaft so, dass jeder Mensch auf den allermeisten Themengebieten ein Laie ist. Nur in wenige Bereiche kann sich der einzelne genauer einarbeiten. (...)
(...) Soweit Anonymität im Internet umfassenden Charakter annimmt, führt dies u.a. (...) Dies kann eine rechtsstaatliche Gesellschaft auf Dauer nicht tatenlos hinnehmen. (...)
(...) Im Übrigen möchte ich unterstreichen: Die Mindestspeicherungsfrist stellt keine flächendeckende und verdachtsunabhängige Überwachung der Bürger, sondern eine einheitlich geregelte, bloße und ‚blinde‘ Speicherung der Verkehrsdaten dar. (...)
(...) Die vielgescholtene ‚Vorratsdatenspeicherung‘ würde dazu führen, dass diese Daten einheitlich für sechs Monate gespeichert werden MÜSSEN. Das BVerfG hat dazu klare Vorgaben für die technischen Anforderungen gemacht, die der Gesetzgeber selbstverständlich beachten wird. (...)
(...) 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die ´Vorratsdatenspeicherung´ definitiv NICHT verboten, sondern im Gegenteil ausdrücklich als verfassungsgemäß gebilligt, wenn auch - das gebe ich gerne zu - mit Einschränkungen gegenüber der alten Rechtspraxis. Wenn Sie lesekompetent und ´internetaffin´ genug sind, das Urteil im Internet zu finden, können Sie sich dort korrekt informieren und brauchen nicht mehr auf allerlei gestreute Falschmeldungen hereinzufallen. (...)