
(...) Die Trennung von Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Pension hat gegenüber alternativen Modellen den Vorteil, dass die Aufwandsentschädigung an vergleichbaren Gehältern von Richtern und kommunalen Wahlbeamten orientiert werden kann. Das alternative "All-Inclusive-Gehalt" (vgl. NRW) könnte auf keinerlei Vergleichswert abstellen. (...)