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Hans-Peter Uhl
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Frage von Markus H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Markus H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Uhl,

der Seite „abgeordnetenwatch.de“, entnahm ich, dass Sie dem Gesetzentwurf zum Vertrag von Lissabon am 24.04.2008 zugestimmt haben.
Der ehemalige Bundespräsident Dr. Roman Herzog, immerhin profilierter Staatsrechtler und langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, unterstellt diesem Vertragswerk, dass er die Rechte des Parlamentes, dem Herzstück einer parlamentarischen Demokratie, untergräbt.
Herr Herzog konstatierte in einem ausführlichen Aufsatz in der Tageszeitung „Die Welt“, der unter der Überschrift „Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland“ erschien, dass „sich viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages einem erheblichen Einflussverlust ausgesetzt sehen“.
Ihre Zustimmung zum o.g. Gesetzentwurf zeigt mir, dass Sie offenbar nicht zu den von Herzog erwähnten Abgeordneten gehören.
Wie stehen Sie zur Kritik Herzogs am Vertrag von Lissabon?
Aus welchen Gründen haben Sie dem Gesetzentwurf zugestimmt?

Für Ihren Zeitaufwand, auf meine Fragen einzugehen, bedanke ich mich bereits im Voraus.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Helmreich,

man mag vieles am Vertrag von Lissabon kritisieren – im Detail, aber auch grundsätzlich. Mir war von Anfang an klar, dass ein in der gesamten EU abgestimmter Vertragsentwurf kein Wunschkonzert sein kann. Die entscheidende Frage war somit für mich, ob das Vertragswerk im Saldo einen Fortschritt für die Handlungsfähigkeit und demokratische Legitimation der EU bringt. Und diesem Ziel kommen wir damit, wie ich meine, ein gutes Stück näher.

Mehr Handlungsfähigkeit wird durch die institutionellen Veränderungen (Kleinere Kommission, Ratspräsident mit zweijähriger Amtszeit) erreicht. Doch vor allem die Vereinfachung der Entscheidungsprozesse bringt hier einen wichtigen Fortschritt. So wird der neue Modus der „Doppelten Mehrheit“ (ab 2017) bevölkerungsreiche Länder wie Deutschland stärken: 55% der Staaten, die zugleich 65% der EU-Bürger repräsentieren, müssen zustimmen.

Wichtig ist auch, dass im Vertrag eine genauere Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten festgeschrieben wurde. Der wahllosen Einmischung der EU in die Angelegenheiten der Mitgliedstaaten muss ein Riegel vorgeschoben werden. Europa darf nur dort aktiv sein, wo es einen klaren Mehrwert für die Bürger bringt. Besonders löblich ist, dass dazu die nationalen Parlamente mehr Einspruchrechte, ja sogar ein Klagerecht gegenüber der Kommission bekommen.

Die Ausführungen von Altbundespräsident Roman Herzog kenne ich nicht. Ich weiß nicht genau, worauf sie sich beziehen. Nach meinem Eindruck stärkt der Vertrag von Lissabon jedoch die Parlamente, sowohl durch eine Aufwertung des Europäischen Parlaments, das in vielen Fällen am Mitentscheidungsverfahren beteiligt wird, als auch durch eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente. Beides, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Demokratie, bedingen einander. Die Kompetenzübertragung, die wir auf die europäische Ebene vornehmen, wird durch eine stärkere Mitwirkung des Bundestages auf nationaler Ebene gewissermaßen kompensiert. Das bedeutet eben eine stärkere Mitwirkung nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch gegenüber der eigenen Regierung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl