Frage an Hans-Peter Uhl von Guenther H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dr. Uhl !
Sie meinen zu den Diäten: .... hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an
die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung.
Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte: Sie sind kein beamteter Abgeordneter und haben folglich auch keinen Anspruch auf Alimentation für diese Tätigkeit.
Wir, die Wähler, würden Ihnen selbstverständlich ausreichende Diäten zahlen, wenn Sie Ihre sonstigen Privilegien – steuerfreie Pauschale, u.ä. - von den eigenen Diäten selber zahlen, wie in Nordrhein- Westfalen.
Im Übrigen hatten Sie doch im Bundestag beschlossen, vor 2010 keine weitere Diätenerhöhung zu fordern, oder haben Sie das vergessen.
Wenn es stimmt, dass Sie es als eine Unverschämtheit betrachten, Diäten nicht nach R 6
zu erhalten, was sollen dann erst die Wähler sagen, wenn sie Ihre üppige Altersversorgung einmal durchleuchten.
Wenn Sie schon die beamtenrechtliche Besoldungen erwähnen, dann gehört dazu auch der Pensionsanspruch.
Ich habe z.B in 10 Dienstjahren je Jahr 2 bzw. 1 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen.
Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben
die regierenden Politiker – auch Sie - für andere Zwecke verschleudert.
Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich - ohne dafür zu zahlen - für 8 Jahre Bundestag verordnet haben.
Bereits in den 80er-Jahren wollte der Bundestag die Pensionsregelung für Abgeordnete
ändern und damit der Normalität anpassen und nicht mehr den Eindruck der Masslosigkeit
vermitteln.
Offenkundig ist diese Gesetzesänderung aber für Abgeordnete nicht mit dem Beamtenrecht zu verknüpfen und damit uninteressant.
Ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden.
Mit zornigen Grüssen
Günther Heyn
Sehr geehrter Herr Heyn,
Ihre "zornigen Grüße" seien Ihnen zugestanden. Dennoch wäre es mir lieber, wenn Sie mich nicht mit "Hallo" anreden würden.
Die Trennung von Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und Pension hat gegenüber alternativen Modellen den Vorteil, dass die Aufwandsentschädigung an vergleichbaren Gehältern von Richtern und kommunalen Wahlbeamten orientiert werden kann. Das alternative "All-Inclusive-Gehalt" (vgl. NRW) könnte auf keinerlei Vergleichswert abstellen. Festsetzung und jedwede spätere Erhöhung würden wohl erst recht als Willkürakte erscheinen und kaum größere Akzeptanz finden.
Zur Altersversorgung: Die öffentlich-rechtliche Altersversorgung wurde gewählt, um für Abgeordnete keine Sonderrolle gegenüber allen anderen öffentlichen Ämtern zu konstruieren. Schließlich sind auch kommunale Wahlbeamte, die auch keine Beamten auf Lebenszeit sind, pensionsberechtigt. Das neue Recht, gültig seit 1.1.2008, sieht vor, dass ab dem 65., künftig dem 67. Geburtstag eine Pension gewährt wird, die pro volles Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Monatsdiäten beträgt. Nach einer durchschnittlichen Verweildauer von 9 Jahren im Deutschen Bundestag ergibt sich somit eine (voll zu versteuernde) Altersversorgung von 22,5 % der Monatsdiäten. Allerdings werden die infolge gesteigerter Diäten (z.B. am 1.1.2008) erworbenen Steigerungen bei der Pension um 0,5 % gemindert.
Eine unabhängige Kommission kam 1993 zu dem Ergebnis, dass eine Altersversorgung auf Versicherungsbasis für die öffentliche Hand nicht kostengünstiger wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl