
(...) Ich habe dies auf der genannten Veranstaltung aufgegriffen und sinngemäß erklärt, dass die Zugangserschwernis zu kinderschänderischen web-contents mithilfe von access-blocking für mich keine Einschränkung bürgerlicher Freiheiten bedeutet, sondern als angemessenes kriminalpräventives Handeln rechtsstaatlicher Sicherheitsbehörden zu verstehen ist. (...)