Frage an Hans-Peter Uhl von Wolfgang U. bezüglich Recht
Lieber Herr Dr. Uhl,
etwas irritiert beobachte ich im 60. Jahr des Grundgesetzes das gegenwärtige unwürdige Gezerre um die Aufhebung der sog. Kriegsverräterurteile durch die NS-Gerichte.
Was hindert den Deutschen Bundestag daran, hier - zumindest symbolisch (es leben ja nur noch wenige Betroffene) - einen Schlussstrich zu ziehen und die Menschen, die wegen Defätismus, Fremdsenderhören, Flugblätterweiterreichen, Flüchtlinge verstecken etc. etc. verurteilt (und in der Regel getötet) wurden, "pauschal" und ohne (eine sowie nicht mehr mögliche) Einzelfallprüfung zu rehabilitieren?
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Besten Dank für die Rückmeldung!
Sehr geehrter Herr Unglaub,
für Ihre Frage herzlichen Dank. Zur Problematik des Umgangs mit den Kriegsverräterurteilen wurde letztes Jahr eine Anhörung durchgeführt. Sachverständige haben dabei mit guten Gründen sowohl für als auch gegen eine pauschale Rehabilitierung argumentiert:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/20344650_kw19_recht/index.html
Die Union hat bislang eine Aufhebung der ergangenen Urteile ohne Einzelfallprüfung abgelehnt. Wie mein fachlich zuständiger Fraktionskollege Jürgen Gehb inzwischen jedoch erläutert hat, haben wir als CDU/CSU-Fraktion im Lichte neuer Erkenntnisse von Historikern und Rechtswissenschaftlern unsere Position neu definiert. Hintergrund: Fälle, in denen als ´Kriegsverräter´ Verurteilte zum Nachteil Dritter gehandelt haben, sind bislang nicht nachgewiesen worden.
Es gibt nun einen gemeinsamen Antrag von Union und SPD zur Rehabilitierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613654.pdf
Darüber wird im Bundestag voraussichtlich am 26. August abgestimmt.
Ich hoffe, diese Mitteilung ist zu Ihrer Zufriedenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Peter Uhl