Frage an Hans-Peter Uhl von Marcus R. bezüglich Jugend
Grüß Gott Herr Uhl,
eben habe ich den 19:00 heute-Nachrichten entnommen, daß die Bundesregierung erwägt Bundeswehrflugzeuge mit Wärmebildkameras in den Jemen zu entsenden, um dort nach vermissten deutschen Staatsbürgern zu suchen.
Nun bin ich fest der Meinung, der Jemen sollte kein rechtsfreier Raum sein und die Hilfe für deutsche Staatsbürger sollte mit allen möglichen Mitteln betrieben werden.
Erstaunt bin ich lediglich darüber, daß es hingegen zum Zwecke der Löschung von kinderpornographischem Material dem BKA nicht möglich ist, als flankierende Maßnahme zum regulären und langen Behördenweg incl. Einleitung eines Strafverfahrens, ausländische Provider durch eine schlichte Nachricht auf den Sachverhalt hinzuweisen http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550-1.html#q192041 .
Die Effektivität solcher informeller Hinweise ist durch viele sowohl einschlägige als auch aus anderen Themengebieten (Phising) stammenden Beispielen belegt
http://netzpolitik.org/2009/mangelhafte-organisation-der-polizei-verhindert-loeschen-krimineller-webseiten/ - die staatsrechtliche Möglichkeit scheint auch gegeben: http://blog.odem.org/2009/06/bka-abuse-mails.html
Sie als erfahrener Jurist können mir den Unterschied sicher erklären.
Weshalb wiegen die völkerrechtlichen Hindernisse bei einem Schreiben schwerer als bei einem Militäreinsatz?
Viele Grüße,
M. Rohrmoser
Grüß Gott, Herr Rohrmoser,
zum Thema „informeller Hinweise“ des BKA an ausländische content-provider verweise ich auf meine Antwort an Herrn Henkelmann: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f194874.html#q194874
Mit Verlaub: Ihr Vergleich einer Benachrichtigung eines content-providers mit dem Überfliegen des Jemen durch Bundeswehr-Luftfahrzeuge gibt überhaupt nichts her.
Wenn die Bundeswehr über dem Jemen herumfliegt, um nach deutschen Entführungsopfern zu suchen, geschieht dies selbstverständlich nur nach Zustimmung der jemenitischen Regierung. Einer solchen Zustimmung gehen aufwendige Beratungen und detaillierte Vereinbarungen voraus. Eine solche langwierig-bürokratische und völkerrechtlich-komplizierte Amtshilfe im Ausland ist natürlich nur sinnvoll, wenn Mittel angewandt werden sollen, die das betreffende Land (hier: Jemen) selbst nicht hat. Kurzum: Eine sinnvolle Vergleichbarkeit in Bezug auf die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderpornographie, z.B. zwischen Deutschland und den USA, ist in keinerlei Hinsicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl