
(...) Ich habe nicht bestritten, dass eine solche Prüfung – wie Sie sagen – „schwierig“ sein mag. Gleichwohl halte ich es angesichts gewaltbereiter Verfassungsfeinde für dringend geboten, dass die zuständigen Behörden eine solche Überprüfung gemäß § 35 StAG durchführen. Anscheinend sind Sie anderer Auffassung. (...)