Frage an Hans-Peter Uhl von Alexander W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uhl,
mit erschrecken habe ich in der Süddeutschen Zeitung [1] gelesen, man müsse in Bezug auf Salafisten den "Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft" prüfen. Das volle Zitat der Bild-Zeitung [2] ist mir ebenfalls bekannt.
Wie steht Ihre Äußerung in Einklang mit Art. 16 Abs. 1 GG, welches einen Entzug der Staatsbürgerschaft verbietet?
Viele Grüße aus Bochum
Alexander Wollny
[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/innenminister-friedrich-droht-den-salafisten-wir-werden-uns-keine-religionskriege-aufzwingen-lassen-1.1352454
[2] http://www.bild.de/politik/inland/salafismus/politiker-fordern-ausweisung-der-salafisten-24052302.bild.html
Sehr geehrter Herr Wollny,
eine Rücknahme der Einbürgerung ist durchaus möglich. Hierbei handelt es sich um Personen, die zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und auch erhalten haben. Lagen Gründe bei der Antragstellung vor, wonach eine Einbürgerung nicht hätte geschehen dürfen, so kann ungeachtet des Artikels 16 Absatz 1 GG die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden. Beispielsweise, wenn der Antragsteller über sein Bekenntnis zu freiheitlichen demokratischen Grundordnung getäuscht hat. Letztlich kann dies nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sogar geschehen, wenn der Betroffene hierdurch staatenlos wird.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060524_2bvr066904.html
Mit freundlichen Grüßen
Uhl