
(...) Das gilt für die Rechenoperationen und den gesamten Wahlvorgang. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Thema Wahlcomputer im Jahr 2009 zu Recht die Transparenz des Wahlvorgangs eingefordert. Erst wenn sichergestellt ist, dass Wahlcomputer zur Verfügung stehen bei denen Missbrauch völlig ausgeschlossen ist, sollten diese wieder zum Einsatz kommen. (...)