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Hans-Peter Uhl
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Frage von Alfred H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Alfred H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Hr. Dr. Uhl,

ist die Tatsache richtig, dass eine alleinerziehende Mutter, die nicht nur Hartz beziehen will, sondern 25-30 Stunden als Friseuse etc. arbeitet und deren Kind(er) die Großeltern oder andere Verwandte betreuen, kein Betreuungsgeld bekommt, wenn sie zusätzlich aufstocken muss.
Andererseits bekommt eine Familie das Betreuungsgeld, obwohl die Mutter sowieso zu Hause ist und der Vater soviel verdient, dass es Ihnen fast peinlich ist, das Geld anzunehmen.

Wenn das so zutrifft, warum hat die CSU nicht mal daran gedacht, das Betreuungsgeld direkt von der Einkommenssteuerschuld abzuziehen: dann hätten immer noch nicht alle Familien was davon (siehe Hartz4-Empfänger), aber zumindest Alle, die durch eine Beschäftigung ihren Beitrag leisten.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Hammerl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hammerl,

herzlichen Dank für Ihre interessante Frage. Die Ausgestaltung einer möglichen Anrechnungsregelung steht noch nicht fest. Leider liegt noch kein Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin vor. Den brauchen wir, um möglichst bald in die konkrete Beratung der Einzelheiten einsteigen zu können.

Eine steuerrechtliche Einordnung – wie von Ihnen vorgeschlagen – kommt wohl deshalb nicht in Betracht, weil eine solche Regelung unterschiedslos allen Steuerpflichtigen zugutekommen müsste und nicht von der (Nicht-) Inanspruchnahme eines Kinderkrippenplatzes abhängig gemacht werden könnte.

Ich halte es nicht unbedingt für ungerecht, wenn das Betreuungsgeld auch Familien mit höherem Einkommen zugutekommt. Diese Familien kämen ja auch – ebenso wie alle anderen Familien – in den Genuss staatlich hoch bezuschusster Betreuungsplätze, wenn sie diese anstelle des Betreuungsgelds nutzen wollten. Außerdem bezahlt aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs der Besserverdienende bereits einen höheren Steuersatz.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl