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Hans-Peter Uhl
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Frage von Jan Z. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jan Z. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl

Der Passauer Neuen Presse sagten Sie kürzlich in Bezug auf die Weigerung der Justizministerin, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen: "Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist ein Sicherheitsrisiko für Deutschland" und meinten, sie habe sich mit ihrer falschen Politik vollkommen isoliert und bekomme dafür jetzt die Quittung.

Eine von der Unionsfraktion in Auftrag gegebene Umfrage durch das Institut Allensbach vom September 2011 zeigte, dass rund zwei Drittel der Bürger in diesem Land eine Speicherung der Daten ohne Verdacht/Anlass ablehnen.

Inwiefern hat sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber was bzw. wem isoliert, wenn Sie mit ihrer Ablehnung einer verdachtsunabhängigen Datenspeicherung anscheinend dem Wille eines Großteils der deutschen Bevölkerung entspricht?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zillikens,

die Bundesjustizministerin sehe ich in der Frage der Mindestspeicherung insofern isoliert, da sie die eindeutige Rechtslage (EU-Richtlinie und Urteil BVerfG), die EU-Kommission und sämtliche deutsche Innenminister (auch SPD) gegen sich hat.

Eine skeptische Grundstimmung gegenüber „staatlicher Überwachung“ ist für eine entwickelte Demokratie sicherlich ein gutes Zeichen. Zum Glück geht es ja rechtlich und tatsächlich auch gar nicht darum, die Bürger mittels einer „repressiven Staatsgewalt“ einzuschüchtern o.ä., sondern es geht darum, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung effektiv genug auszustatten, um die gebotene Schutzpflicht gegenüber den Bürgern – natürlich versehen mit allen dazugehörigen rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen – gewährleisten zu können. Ich bin überzeugt, dass dies jederzeit mehrheitsfähig ist.

Umfrageergebnisse sind ernstzunehmende Stimmungsindikatoren, sie sind jedoch keine Richtersprüche. Würden Sie die Fragen etwas anders stellen, könnten Sie ganz andere Ergebnisse bekommen. Etwa so: „Wollen Sie, dass Polizei und Justiz selbst schwere Straftaten grundsätzlich NICHT verfolgen können, wenn der einzige Ermittlungsansatz eine digitale Spur im Internet ist? Ja oder Nein?“ O.ä. …

In der Sache selbst habe ich mich schon oft genug geäußert, z.B. hier
http://www.theeuropean.de/hans-peter-uhl/7775-vorratsdatenspeicherung-in-deutschland
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f311589.html#q311589

Ferner verweise ich auf folgende Erklärungen:
www.bmi.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl