
(...) Was ich damit sagen will: Wenn die Verantwortlichen nach menschlichem Ermessen überzeugt sein könnten, dass die Kollision tatsächlich bevorstünde und diese eine katastropahle Folgewirkung hätte, könnten sie womöglich eine Entscheidung für den Abschuss fällen. (...) Das heißt: Grundlage einer solchen Entscheidung wäre die Überzeugung, dass für das Leben der Flugzeuginsassen ohnehin keine Hoffnung bestünde - um welche konkreten Tatunbeteiligten auch immer es sich handeln würde. (...)