Frage an Hans-Peter Uhl von Harald S. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Uhl,
mir fällt auf, dass überall nach wie vor auf Plakaten für Tabak und Zigaretten geworben wird - dabei hat der Bundestag doch im November 2006 ein Werbeverbot beschlossen. Verstehe ich das richtig, dass dieses Verbot nur für Zeitungen, Zeitschriften, im Rundfunk und im Internet gilt? Falls ja, warum ist denn die Außenwerbung weiterhin erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen aus München
Harald Sambale
Sehr geehrter Herr Sambale,
in der Tat ist nach wie vor Tabakwerbung auf kleinen und großen Plakatwänden zu sehen. Die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot richtete sich nur gegen Werbung in Zeitschriften, Zeitungen, im Internet, im Rundfunk und gegen bestimmte Formen des Sponserings öffentlicher Veranstaltungen. Tabakwerbung im Kino und auf Plakaten ist davon nicht berührt.
Die Umsetzung in deutsches Recht hat der Bundestag am 09.11.2006 beschlossen, am 29.12.2006 trat das neue Recht in Kraft.
Eine Ausweitung des Tabakwerbeverbotes – über EU-Recht hinaus – auf Plakatwerbung wird in der großen Koalition nicht angestrebt. Der Gesundheitsschutz ist zwar ein wichtiges öffentliches Gut. Daher sind ja in vielen Bundesländern Gesetze beschlossen worden, um den Nichtraucherschutz zu stärken. Doch in punkto Werbung ist in einer freien Gesellschaft grundsätzlich von der Eigenverantwortung des Verbrauchers auszugehen.
Auch die allgemeine Handlungsfreiheit und somit auch die Betätigungsfreiheit der (Werbe-) Wirtschaft ist in unserer verfassungsmäßigen Ordnung ein hohes Gut. Ich halte die bestehende Regelung – Werbeverbot in den genannten Bereichen, Werbefreiheit in den verbliebenen Bereichen – daher für einen vertretbaren Kompromiss.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl