
(...) Die staatlichen Leistungen für private Träger von Kindergärten und Schulen beispielsweise kann jeder private Träger in Anspruch nehmen, der die landesgesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt. Das ist also keine kirchenspezifische Finanzierung durch die Allgemeinheit. Im Übrigen finanziert sich die Kirche hauptsächlich über die Kirchensteuer, die bekanntlich nur von Kirchenmitgliedern gezahlt wird, also nicht von allen Bürgern aufgebracht wird. (...)