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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Frau B. K. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Frau B. K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friedrich,

ich gehöre zu den Unterstützern der von Ihnen vor einiger Zeit geforderten Visumspflicht für Zuwandernde aus den südosteuropäischen Ländern aufgrund des gestiegenen Verdachts auf Asylmissbrauch.

Wird dieses Thema aktuell in EU und Bund eigentlich noch behandelt? Wird nicht allgemein zu zaghaft über diese Problematik diskutiert und zu schnell das Schwert der Menschenwürde herausgeholt, um Diskussionen und der ewig wiederholte Hinweis auf historische und allgemein moralische Schuld ("uns geht es gut, wir haben eine funktionierende Wirtschaft, wir müssen alles teilen und abgeben") zu vermeiden?

Ich bin mitnichten für eine Geringschätzung dieses Grundrechts- und werts, auch und gerade bei Asylsuchenden! Allerdings fehlt es mir zu sehr an kritischer Betrachtung aktueller Entwicklungen.

Gibt es signifikante Unterschiede über die Dauer der Asylverfahren von Angehörigen o.g. Herkunft und solcher aus den "neuen Krisenländern", also den wohl besser gebildeten und höher qualifizierten Griechen, Spaniern und Portugiesen?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden!

Kliegis

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kliegis,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Thema „Wanderungsbewegungen aus den Westbalkanstaaten“ wird auf EU- und Bundesebene eingehend behandelt. Auf EU-Ebene finden derzeit intensive Verhandlungen über die Änderung der Visumverordnung statt mit dem Ziel, in Fällen unkontrollierter Wanderungsbewegungen nach Einführung der Visumfreiheit die Visumpflicht zumindest vorübergehend wieder einzuführen. Beteiligt hieran sind die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und das Europäische Parlament. Die Bundesregierung und die EU-Kommission drängen die Herkunftsstaaten dazu, die Lebensverhältnisse dort zu verbessern, so dass der Auswanderungsdruck abnimmt.

Asylanträge von Bürgern der südlichen EU-Mitgliedstaaten liegen nicht vor. Damit können auch keine Unterschiede zur Dauer von Asylverfahren festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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