
(...) Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts-und Sozialunion zum 1. Juli 1990 mussten auch neue rentenrechtliche Lösungen für Übersiedler aus der ehemaligen DDR gefunden werden, denn das Eingliederungsprinzip des Fremdrentengesetzes (FRG) widersprach der Vorstellung des künftigen Zusammenwachsens beider deutscher Staaten. Im Rahmen des Einigungsvertrages wurde bestimmt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) durch ein besonderes Bundesgesetz zum 1. (...)