Frage an Hans-Peter Friedrich von Hermann G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Friedrich,
A: Wie allen MdB´s steht auch Ihnen ein ansehnlicher Betrag zur Verfügung (etwa 180.000 Euro jährlich + arbeitgeberpflichtige Sozialabgaben), mit dem sie persönlich Mitarbeiter abhängig beschäftigen können, die Sie in Ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen.
Laut Rechnungslegung der BT-Verwaltung wurden für jedes MdB knapp 221.000 Euro in 2010 an Lohnaufwand für von MdB´s beschäftigte Personen ausgegeben.
Meine Fragen:
1. Wie viel von diesem Budget schöpfen Sie aus?
2. Wie viele Mitarbeiter arbeiten für Sie?
3. Wie viele dieser Mitarbeiter sind Mitglieder Ihrer Partei?
4. Was bezahlen Sie diesen Mitarbeitern pauschal im Monat, bzw. pro Stunde Arbeit?
5. Welche Arbeiten verrichten diese Mitarbeiter für Sie?
B: In 2012 bekommen alle parteinahen Stiftungen, inkl. Seidl-Stiftung, insgesamt 500 Mio Euro aus öff. Haushalten, unterhalten damit mehr als 300 Büros in aller Welt mit über Tausend Mitarbeitern, allesamt BT-Parteien-Mitglieder. Weiterhin werden mehr als Tausend junge BT-Parteien-Mitglieder als Stipendiaten gefördert. Etwa 1,5% der Bevökerung sind BT-Parteien-Mitglieder. Die 98,5% der Bevölkerung, die Nicht-BT-Parteien-Mitglieder sind, haben keinen Anspruch auf Finanzierung von Stiftungen mit der Möglichkeit der Beschäftigung von Nicht-BT-Parteien-Mitgliedern, seien sie Fachkräfte oder Stipendiaten.
Frage:
Ist die ausschliessliche Zuteilung von Steuergeldern für BT-Parteien und deren Mitglieder nicht verfassungswidrig?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Gebauer,
vielen Dank für Ihre Frage über „abgeordnetenwatch“.
Den Mitgliedern des Bundestages steht eine monatliche Pauschale von 15.580 Euro zur Verfügung, um Mitarbeiter zu beschäftigen. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Mitglieds, wie viele Mitarbeiter er zur Unterstützung der parlamentarischen Tätigkeiten einstellt. In meinem Berliner und Wahlkreis-Büro stehen mir momentan fünf Mitarbeiter in Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung mit Rat und Tat zur Seite, in dem sie u. a. Termine inhaltlich vorbereiten und sich um Bürgeranfragen und -besuche kümmern. Eine Parteizugehörigkeit ist dabei keine
Einstellungsvoraussetzung.
Was die politischen Stiftungen betrifft, so steht es allen Bürgern frei, sich auf öffentlich ausgeschriebene Stellenangeboten bzw. Stipendien zu bewerben, wobei die jeweiligen Stiftungen ihre eigenen politisch-affinen Schwerpunkte setzen.
Die politischen Stiftungen, die den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen, bieten jeweils ein breites Spektrum politischer Bildungsarbeit an. Hierfür erhalten sie aus dem Bundeshaushalt sogenannte "Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit". Dies umfasst die Stärkung von Schlüsselinstitutionen einer demokratischen Gesellschaftsordnung wie Parlamente, Parteien und eine unabhängige Justiz ebenso wie die Unterstützung einer guten Regierungsführung und der Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft. Sie arbeiten gänzlich unabhängig von der Bundesregierung.
Die Stiftungen sollen die Beschäftigung der Bürger mit politischen Sachverhalten anregen und den Rahmen bieten für eine - allen interessierten Bürgern zugängliche - offene Diskussion politischer Fragen. Die Stiftungen erfüllen ihre satzungsgemäßen Aufgaben in organisatorischer und personeller Unabhängigkeit von den ihnen nahestehenden Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern