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Antwort von Hans-Peter Friedrich
CSU
• 10.08.2012

(...) Dass Bundesministerium des Innern missachtet nicht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, sondern legt das ihm zustehende Rechtsmittel ein, um seine Rechtsansicht in der nächsthöheren Instanz durchzusetzen. Die Frage, wann die Zielvereinbarungen veröffentlicht werden, kann erst nach rechtskräftigem Abschluss der anhängigen Verfahren beantwortet werden. (...)

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