Frage an Hans-Peter Friedrich von Klaus S. bezüglich Recht
sehr geehrter herr friedrich !
wie der tagespresse ( 30-07-2012 ) zu entnehmen ist , kündigen sie dem höchsten polizeiangestellten und seinen stellvertretern fristlos und OHNE BEGRÜNDUNG . möchten sie ihre verhaltensweise als arbeitgeber beispielhaft für den rest der "bosse" in der bundesrepublik sehen ? oder ist es nicht eher so , dass ein "normales" arbeitsverhälnis weder fristlos noch ohne jegliche begründung kündbar ist ???
trotz der frage / antwort ratio , die sich im eher unbefriedigenden bereich für einen "demokratisch gewählten" amtsinhaber bewegt erwarte ich hiermit eine zeitnahe , logische , nicht ausweichende und zudem im arbeitsrechtlichen rahmen sachliche und fundierte antwort .
und nun begründen sie gut ! denn bedenken sie : mit dem hinweis auf ihr beispiehaftes vorangehen in kündigungsfragen könnte ja jeder beamte oder angestellte sofort auf die strasse gestellt werden . auch sie .....
"hochachtungsvoll" .