Frage an Hans-Peter Friedrich von Mathias K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Friedrich,
laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist das Bundesinnenministerium dazu verpflicht, die Zielvorgaben der deutschen Olympia-Teilnehmer offenzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Weshalb haben Sie diesen Gerichtsbeschluss bisher missachtet und wann gedenken Sie, die Zielvorgaben zu veröffentlichen?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Kaspar
Sehr geehrter Herr Kaspar,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Bundesministerium des Innern das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Dass Bundesministerium des Innern missachtet nicht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, sondern legt das ihm zustehende Rechtsmittel ein, um seine Rechtsansicht in der nächsthöheren Instanz durchzusetzen. Die Frage, wann die Zielvereinbarungen veröffentlicht werden, kann erst nach rechtskräftigem Abschluss der anhängigen Verfahren beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Kathrin Haße
(wiss. Mitarbeiterin)