
(...) Bei Spielen, in denen es um Geld geht, kann es schon eher zu Problemen kommen. Auch hier gilt meines Erachtens, daß eine private Pokerrunde bei Ihnen zu Hause, in der um ein paar Cent gespielt wird, nicht von der Polizei überrascht werden wird. Im Grundsatz ist die Handlung, die nicht erlaubt ist, das öffentliche VERANSTALTER von Glücksspielen. (...)