Frage an Hans-Joachim Otto von Hans-Joachim S. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, Herr Otto!
Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung. Sicherlich zur Freude des überwiegenden Teils der Rentner. Zu meinem Bekanntenkreis zählen auch die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieser Personenkreis ist gemäß SGB I verpflichtet, sofort und unaufgefordert dem Leistungsträger (Sozialamt) vor allem Änderungen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen mitzuteilen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Sozialträger den Rentenzuwachs bei der Neufestsetzung des Einkommens berücksichtigt. Und um diesen Rentenzuwachs wird die Grundsicherung gekürzt. Dieser, ohnehin am unteren Limit lebende Personenkreis, hat von der Rentenerhöhung keinen Cent mehr in seiner Geldbörse. Er wird von dem Einkommenszuwachs abgekoppelt. Dies ruft bei den Betroffenen Unverständnis und Verbitterung über Ungleichbehandlung hervor.
Sehr geehrter Herr Otto, ist diese Regelung des Gesetzgebers in Ihrem und dem Ihrer kollegialen Mandatsträger Sinne oder deren Auswirkung gar bewußt?
Vielleicht kann meine Zuschrift einen kleinen Beitrag dazu leisten, diese Thematik nachhaltig zu überdenken.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Stemper
65934 Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Stemper,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli 2009.
Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, muss sich nach geltender Rechtslage anderweitige Einkünfte – mit gewissen Ausnahmen – anrechnen lassen. Dazu gehören auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dass Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Einkommenszuwachs „abgekoppelt“ werden, wie Sie schreiben, trifft jedoch nicht zu. In gleicher Höhe wie der Renten werden auch die Regelsätze für die Grundsicherung zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Die Anpassung der Renten erfolgt wiederum maßgeblich aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten im Vorjahr. Insofern handelt es sich um eine für viele Bürgerinnen und Bürger gleichförmige Anhebung ihrer jeweiligen Einkünfte.
Ihr Anliegen, dass derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, im Alter besser stehen muss, als derjenige, der keine Vorsorge betrieben hat, teilen wir jedoch. Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.
Falls Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, meinen Kollegen Dr. Heinrich Kolb MdB zu kontaktieren, der das Thema für die FDP-Bundestagsfraktion betreut.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto