
(...) Von daher ist der von Ihnen eingeforderte Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers nicht gegeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird aber die aktuell gehäuft auftretenden Anträge von Sozialhilfeträgern bei den Familienkassen zum Anlass nehmen, um in gezielten Gesprächen mit den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auf eine Beibehaltung der bisherigen gesetzeskonformen Verwaltungspraxis hinzuwirken. (...)