
(...) aufgrund des sogen. Rettungsübernahmegesetzes ("Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes" = Artikel 3 des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes vom 7.4.2009) kann der Staat in mehreren Schritten die Kontrollmehrheit an staatlich unterstützten Finanzunternehmen erwerben. Erlangt er nicht mindestens 90% der Gesellschaftsanteile, etwa wegen Widerständen in der Hauptversammlung, folgt ein Enteignungsverfahren. (...)