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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Heinz K. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Heinz K. bezüglich Recht

Als Nicht-Wähler ihrer Partei schätze ich SIe als einsatzbereiten und glaubwürdigen Politiker.
Im Radio-Interview SA, 18.06.2011 im WDR 2 habe ich nicht verstanden, weshalb Sie sich gegen den Vorstandsbeschluss ihrer Partei hinwegsetzen wollen und damit gegen den von CDU/CSU/FDP eingebrachten Gesetzentwurf für die vorzeitige Abschaltung der AKWs stimmen wollen.
Sie hätten gerne eine Festschreibung im GG. Sind Sie wirklich der Meinung, dass das etws bringt?

Auf den schulischen Sektor bezogen: Die Hauptschulen in NRW würde eine ähnliche Festschreibung in der Landesverfassung (wie von der CDU gefordert) nach Aussage ihrer Parteikollegin Löhrmann jedenfalls nicht retten.

Ich befürchte, dass SIe sich mit der Ablehnung dieses m.E. realistischen Gesetzesentwurfes in die Ecke des ewigen Neinsagers reinmanövrieren.
Wo bleibt Ihre ´Altersweisheit´?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kampermann.

Schön, daß Sie mich schätzen und auf meine Altersweisheit hoffen. Und die Vorstände meiner Partei sind sicher erfahrene und fachkundige Politiker, gerade auch was den Umgang mit der Kernenergie und dem Abschalten der AKWs anbetrifft.

Nur alle Vorständler meiner Partei und alle Fachkundigen in der Partei haben mir und der Öffentlichkeit nach der Katastrophe in Fukoshima immer wieder erklärt, daß der Atomausstieg bis zum Jahr 2017 ohne große Probleme machbar und notwendig ist. Jeden Monat und jedes Jahr des Weiterlaufens stellten weiter betriebene AKWs ein hohes Risiko dar, zumal einige nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze und gezielte Terrorangriffe geschützt seien. Die Teufelsdinger sind also enorm gefährlich. Ich bin deshalb mit den Umwelt- und Anti-AKW-Gruppen sowie Hundertausenden von Demonstranten über Monate immer wieder auf die Straße gegangen und habe mit allen für das Ende der Laufzeiten aller AKWs bis spätestens 2017 demonstriert. Die letzte Demonstration ist erst ein paar Wochen her. Die grüne Partei hat im April den Atomausstieg bis 2017 beschlossen. Die grüne Bundestagsfraktion hat noch in der letzten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der ein Laufzeitende bis 2017 vorsieht. Die grüne Kreisverband meines Wahlkreises hat letzten Dienstag ohne Gegenstimme beschlossen, an der Ausstiegsforderung bis 2017 zu bleiben. Und da soll ich ohne Not einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen, der die Teufelsdinger ganze fünf Jahre länger und gar drei bis 2021 und drei bis 2022 laufen läßt.
Was wäre daran glaubwürdig!
Ich setze auf Verhandlungen mit besseren Ergebnissen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kampermann.

Die Frage nach der Festschreibung des AKW-Ausstieges im Grundgesetz vergaß ich zu beantworten.

Auch ich bin dagegen, das Grundgesetz mit Einzelgesetzesteilen zu überladen. Anders verhält es sich aber mit dem Atomausstieg. Die Unumkehrbarkeit wäre damit auch nicht hundert prozentig abgesichert, denn auch das Grundgesetz könnte mit einer Mehrheit von zwei Drittel geändert werden. Aber diese Hürde wäre doch signifikant höher, als die einfache Mehrheit, die für eine Änderung des Atomgesetzes notwendig wäre. Daß eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, also eine spätere Rückgängigmachung des Atomausstieges im Grundgesetzes wäre also viel unwahrscheinlicher, der Ausstieg unumkehrbarer.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele