Frage an Hans-Christian Ströbele von Rolf S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele.
2009 wurde vom Bundestag das Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet.
Darin wird der deutsche Staat ermächtigt, zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
ENTEIGNUNGEN nach Maßgabe dieses Gesetzes vorzunehmen.
Ich bitte Sie sehr herzlich, mir dies doch näher zu erläutern.
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Sund
Sehr geehrter Herr Sund,
aufgrund des sogen. Rettungsübernahmegesetzes ("Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes" = Artikel 3 des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes vom 7.4.2009) kann der Staat in mehreren Schritten die Kontrollmehrheit an staatlich unterstützten Finanzunternehmen erwerben. Erlangt er nicht mindestens 90% der Gesellschaftsanteile, etwa wegen Widerständen in der Hauptversammlung, folgt ein Enteignungsverfahren.
Aufgrund dieses Gesetzes wurde 2009 die Hypo Real Estate verstaatlicht, allerdings ohne Enteignung.
Die Einzelheiten ersehen Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/rettungsg/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christian Ströbele