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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Joachim Fritz S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Joachim Fritz S. bezüglich Gesundheit

sehr geehrter herr ströbele,

seit jahren ist bekannt, dass ärzte und krankenhäuser leistungen an patienten der gesetzlichen krankenkassen abrechnen, die nicht oder nur zum teil erbracht wurden.
weshalb ignoriert der bundestag diese praxis? weil die mehrkosten ja sowieso an die beitragszahler abgewälzt werden und der abgeordnete sich nicht gerne mit der ärzte-lobby anlegt?
ein einfacher ausweg wäre, dass jeder patient eine kopie der abrechnung erhält und er auf freiwilliger basis zur freigabe des berechneten leistungsumfanges aufgefordert wird.

freundliche grüße
Joachim F. Schneider

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider.

Wenn Ärzte oder Krankenhäuser gegenüber Krankenkassen vorsätzlich nicht erbrachte Leistungen abrechnen, dann ist das Betrug und strafbar. Wenn solche Sachverhalte nachgewiesen werden, dann werden hohe Geld- oder Freiheitsstrafen gegen die Schuldigen verhängt. Nur werden solche Taten häufig nicht bekannt oder nicht angezeigt.
Der Bundestag würde wohl die Gesetze erlassen, wenn die wirklich gegen solchen Betrug helfen.

Nur Ihre Vorschläge sind vermutlich nicht geeignet, viel gegen solche Betrug zu helfen, wären aber mit großem Verwaltungsaufwand verbunden.
Denn eine Kopie von Arztrechnungen werden die meisten Patienten nicht verstehen. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal eine längere Arztrechnung gesehen haben. All die vielen ärztlichen Fachausdrücke und Abrechnungssätze wird der Normalbürger kaum nachvollziehen können.
Wenn aber der Arzt eine detaillierte allgemein verständliche Rechnung für jede Behandlung erstellen müßte, würde dies erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten, der auch wieder bezahlt werden müßte.
Hinzu kommt, daß Ärzte und Krankenkassen erheblichen zusätzlichen Aufwand haben, wenn Patienten die Bestätigungsmeldung an die Krankenkasse vergessen oder aus anderen Gründen unterlassen oder verspätet geben.
All dieser Verwaltungsaufwand für die zig-Millionen Behandlungen würde vermutlich viel mehr Geld verschlingen, als durch die Betrugsfälle an Schaden entsteht.
Trotzdem unterstütze ich Ihre Forderung, den Patienten Kopien der Behandlungsrechnungen vom Arzt geben zu lassen, aus anderen Gründen etwa, damit auch der Patient weiß, wie viel jede Behandlung kostet.
Außerdem nehme ich Ihre Frage zum Anlaß, mit unseren Fachpolitikern zu besprechen, was gegen den Abrechnungsbetrug getan werden kann.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele