![Hans-Christian Ströbele Portrait von Hans-Christian Ströbele](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/hans_christian_stroebele_163.jpg?itok=BJEqkwOg)
(...) Von der Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnungen macht das Verfassungsgericht nur sehr zögerlich Gebrauch, weil damit in der Regel eine Vorwegnahme der Endentscheidung verbunden ist, die aber nur nach sehr gründlicher Prüfung häufig verbunden mit der Anhörung von Sachverständigen erfolgen sollte. Das Gericht hat eine Rechtsprechung entwickelt, wonach als Voraussetzung für den Erlaß von einstweiligen Anordnungen eine Abwägung vorgenommen werde muß, welcher Schaden größer ist, der durch die Verweigerung der Anordnung oder der durch die Anordnung entstehen könnte. Weitgehend unberücksichtigt bleibt dabei, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Verfassung festgestellt werden wird. (...)