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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Josef S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,
ich habe es im Forum schon einige Male versucht, mit meiner Frage nach der Radbruch`schen Formel durchzukommen, die auf der Internetseite der Justizministerin steht.
Die ist in Deutschland erheblich überzogen.
Lassen Sie mich die Frage anders stellen:
Haben Sie schon einmal etwas von Scientology gehört ?
"Wer ist in Deutschland zuständig für die Anzeige von Amts- und Wirtschaftsdelikten,
für die Anzeige von Opfer- und Menschenrechtsverletzungen ?"
Straßburg ist inzwischen überfordert.
Sagen Sie bitte nicht "die ordentlichen Gerichte, das Bundesverfassungsgericht oder ein versierter Rechtsanwalt"
Vielleicht die Enquetekommision des Deutschen Bundestages ?
Welche Chancen habe ich, da hin zu kommen ?
Es ist weder beleidigend noch ketzerisch gemeint.
Mit der Bitte um Nachricht
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herrschwannberger.

Ja ich habe von Scientologie gehört. Das ist eine US-Sekte, die inzwischen auch in Berlin eine Hauptgeschäftsstelle unterhält. Vor vielen Jahren war ich im Rahmen eines Rechtsanwaltsmandates schon mal mit Auseinandersetzungen mit dieser Gruppe befaßt und hatte mich damals intensiver mit deren Tätigkeit in Deutschland befaßt.

In Deutschland ist für die Verfolgung von Amts- und Wirtschaftsdelikten allein die Staatsanwaltschaft der Orte zuständig, in denen die strafbaren Handlungen stattgefunden haben. Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, beschäftigen sich die zuständigen Strafgerichte mit den Fällen. Erst nach Abschluß des innerdeutschen Rechtsweges könnte der Europäische Gerichtshof zuständig sein. Eine primäre Zuständigkeit in Straßburg für solche Anzeigen gibt es nicht. Sie würden schon wegen Unzuständigkeit oder Nichtausschößfung des Rechtsweges zurückgewiesen. Enquete- Kommissionen des Deutschen Bundestages befassen sich mit solchen Anzeigen nicht. Für Einzelbeschwerde bei Fehlverhalten amtlicher Stellen kommt vielleicht eine Petition an den Petitionsausschuß in Betracht. In schweren Fällen mit begründetem Verdacht eines Fehlverhaltens auf Regierungsebene könnte ein Parlamentarischer Unterdsuchungsausschuß eingesetzt werden, dafür wäre aber notwendig, daß sich mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages auf einen Antrag einigen und diesen in den Bundestag einbringen. Eine Möglichkeit für die Bevölkerung, einen solchen Ausschuß einzusetzen gibt es nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele