(...) ESM und Fiskalpakt schränken die Souveränität der Souveränitätten und die konstitutiven Entscheidungsrechte ihrer Parlamente über den Haushalt, also über Steuern und Abgaben, substantiell und auf Dauer unwiderruflich ein. (...)
(...) Eine Kündigung des ESM ist in der Tat im Vertrag nicht vorgesehen. (...) Aber faktisch werden die Vertragsverpflichtungen gegen Staaten, die aus der Währungsunion austreten, nicht mehr durchsetzbar sein. (...)
(...) Der Bundestag kann Antikorruptionsgesetze verabschieden, z.B. auch ein Ministergesetz, das Ministern verbietet innerhalb einer bestimmten Frist nach ihrem Ausscheiden Posten bei Firmen anzunehmen, für die das jeweilige Ministerium zuständig war. Ganz kann die Übernahme von bezahlten Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt wohl nicht verboten werden. (...)
(...) In der Teppichaffäre desTeppichaffäreebel wird es wohl gar nicht weitergehen, nachdem die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten festgestellt hat. (...)
(...) Richtig ist, daß der ESM eine durch internationale Verträge eingerichtetes Unternehmen ist, das keine EU-Institution wird. (...)
(...) Das soll keine Billigung dieser Konstruktion seinKonstruktionr eine Feststellung. Eigentlich müßte der ESM Teil der EU-Institutionen sein. (...)