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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Steffen B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Steffen B. bezüglich Wirtschaft

Lieber Herr Ströbele,

in Angst und Sorge schreibe ich Ihnen zu den anstehenden Entscheidungen diese Woche.
Ich verstehe den ESM als eine Art Unternehmen (es wird eine juristische Person), dem die Menschen der EU Geld gibt, über das es frei verfügen kann. Wenn dieses Unternehmen mehr braucht, kann es alle Mitglieder dazu verpflichten. Diese kommen einmal darin, nie wieder aus dem Vertrag heraus. Und schließlich darf niemand den ESM verklagen, weder als Institution noch die Personen in ihr. Wie bitte?
Soll dem diese Woche zugestimmt werden? Ich bitte Sie inständig, ihre Stimme dagegen zu erheben und dem nicht zuzustimmen. Es wäre eine Katastrophe für die zukünftigen Generationen. Ich würde nicht ausschließen, dass es durch den ESM langfristig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen kann. Was meinen Sie? Ich hoffe sehr, Ihre Meinung ähnelt meiner und Sie werden entsprechend Ihre Stimme einsetzen. Werden Sie kurz auf mein Schreiben eingehen?

Viele Grüße aus Friedrichshain
Steffen Bahnsen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bahnsen.

Vermutlich wissen Sie es schon: Ich habe mit NEIN zu ESM und Fiskalpakt bestimmt.
Allerdings teile ich Ihre Kritik nicht ganz.
Richtig ist, daß der ESM eine durch internationale Verträge eingerichtetes Unternehmen ist, das keine EU-Institution wird.
Der ESM bekommt kein Geld sondern, Kredite und Garantieermächtigungen. Jedes Kapital, das ihm von Deutschland zur Verfügung gestellt wird, muß der Bundestag bewilligen, also sowohl das Stammkapital als auch jede Erhöhung.
Über das Kapital kann der ESM nicht völlig frei verfügen, sondern nur nach bestimmten konkreten Vorgaben und Bedingungen, die im Vertrag geregelt sind. Vor allem aber muß jede Hilfsmaßnahme vom Gouverneursrat beschlossen werden. In diesem Rat sitzt ein Mitglied der Bundesregierung. Ohne dessen Zustimmung kann grundsätzlich keine Hilfsmaßnahme beschlossen werden, weil das deutsche Mitglied des Rates ca 28 Prozent der Anteile hält. Die Bundesregierung bedarf aber für eine Zustimmung der vorherigen Zustimmung des Bundestages. Dieser hat also weitgehend das letzte Wort. Allerdings kann der Gouverneursrat auch entscheiden, wenn nur 2 Drittel der Anteile durch anwesende Mitglieder vertreten sind, als theoretisch auch ohne den Vertreter Deutschlands.
Die Begründung für mein NEIN können Sie auf meiner homepage finden, dort z.B. in meiner Persönlichen Erklärung, die ich zur Abstimmung abgegeben habe.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele