
(...) Die von Ihnen aufgeworfene Frage der Verrechnung von Kosten für Grundsicherungsleistungen mit den Heimatländern stellt sich allerdings grundsätzlich nicht. Die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende schließen einen Leistungsbezug für Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen aus. (...)