Frage an Hannelore Kraft von petra s. bezüglich Soziale Sicherung
hallo und schönen tag, habe meine frage etwas anders foemuliert, hoffe das sie mir jetzt helfen können.
was darf bei einem geringverdiener angerechnet werden auf hartz IV wenn das einkommen unter 400,- euro monatlich liegt und muss die fahrkarte monatstiket zu verschiedenen arbeitsstellen berücksichtigt werden. und wie verhält es sich mit diesem sogenannten freibetrag von 175,- der vom lohn nicht angerechnet werden darf. giebt es dazu durchführungsverordnungen wenn ja wo kann ich diese einsehen.
mit freundlichen grüssen p.strupat
Sehr geehrte Frau Strupat,
vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch.
Was die Beantwortung Ihrer Fragen betrifft, so möchte ich Sie an die ARGE bei Ihnen vor Ort verweisen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort können Ihnen Ihre Fragen umfassend beantworten und - falls von Ihnen gewünscht - Sie darüber hinaus auch eingehend beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft