Portrait von Hannelore Kraft
Hannelore Kraft
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hannelore Kraft zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Regine K. •

Frage an Hannelore Kraft von Regine K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Kraft,

in Ihrer Neujahrsansprache betonten Sie, dass Sie trotz geplantem Schuldenabbau, die BIidung fördern wollen, weil "Investitionen in Kilnder und Bildung... die richtige Zukunfstpolitik" sei. In diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht. MEINE FRAGE LAUTET: Wie kann ein verschuldetes Bundesland einen hohen Bildungsstandard garantieren, obwohl die Universitäten jetzt schon überfüllt sind und nicht wie vor Ihrer Regierung auf Studiengebühren zurückgreifen können. WIe das aussehen wird, wenn Doppeljahrgang fällig wird, mag man sich gar nicht vorstellen. Nachvollziehbar wäre jetzt, Einstellung von weiteren Lehrkräften entsprechend der steigenden Anzahl von Studenten. Meine Zweite Frage lautet: WIe kann es denn dann sein, dass Verträge wegen Geldmangel nicht verlängert werden!! So geschehen in der mat.nat. Fakultät, Geowissenschaften in Köln.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Ich bin selbst Lehrerin am Gymnasium, also im Bildungssektor tätig und habe noch ein Kind im Studium, das gerade ein Jahr in Kanada studiert hat. Dieses Studium forderte sehr hohe Studiengebühren, lieferte dafür aber eine BIldung ab, wie sie sich NRW nicht leisten kann. Und bitte verweisen Sie in Ihrer Antwort nicht auf die Mittellosen, auf die die Abschaffung der Studiengebühren angeblich abzielte. Ich verweise da auf Bafög und auf die Stipendien, die bis auf wenige Ausnahmen ans Elterngeld gekoppelt sind. Ich glaube, dass die SPD mit der Abschaffung der Studiengebühren der Bildung einen Bärendienst erwiesen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Regine Koppert

Portrait von Hannelore Kraft
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kloppert,

vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch.

Zu Ihrer Frage, wie wir den Bildungsstandard an Universitäten garantieren wollen, obwohl diese nicht mehr auf die Studiengebühren zurückgreifen können, nehme ich gerne Stellung:

Als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren hat Nordrhein-Westfalen die dauerhafte Zahlung von jährlich mindestens 249 Millionen Euro an die Hochschulen des Landes im Gesetz festgeschrieben. Dieser Betrag entspricht dem Aufkommen an Studiengebühren, das den Hochschulen im Jahr 2009 zur Verfügung stand. Das bedeutet, dass das Land nun die Mittel anstelle der bisherigen privat gezahlten Studiengebühren verteilt, welche zusätzlich zur Grundfinanzierung aufgebracht werden. Die entsprechenden Vorbereitungen hierzu wurden getroffen.

Auf Ihre Frage, warum an der mat. nat. Fakultät Geowissenschaften in Köln Verträge wegen Geldmangel nicht verlängert werden, kann ich Ihnen nicht beantworten. Hierfür müssen Sie sich direkt an die Universität Köln wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft