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Hannelore Kraft
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Frage von Sigrid W. •

Frage an Hannelore Kraft von Sigrid W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kraft!

Wie sieht es eigentlich mit den Kosten aus, die EU Bürger bei uns verursachen?
Mir geht es um Hartz IV, Unterbringungskosten, usw.
Werden diese Kosten den Heimatländern in Rechnung gestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht es bei Bürgern aus anderen Ländern (z.B. Russland, usw.) anders aus?
In Köln gibt es jede Menge Bulgaren, Roma, usw., wovon leben die?

MfG
Winkelr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Winkler,

Sie haben mich nach der Lebenssituation von Ausländerinnen und Ausländern, u. a. auch aus der Europäischen Union, die sich in Deutschland aufhalten, gefragt. Mit Ihrer Frage sprechen Sie ein grundsätzliches Thema der Entwicklung des Sozialstaates in Deutschland an und führen damit zur Frage, was uns deutsche Gastgeberschaft für Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (wie z. B. Bulgarien), die sich in Deutschland aufhalten und z. B. auf der Grundlage der in der Europäischen Union beschlossenen Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Arbeitssuche sind, oder für Ausländerinnen und Ausländer anderer Staaten (z. B. Russland) wert ist. Viele Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union oder anderen Staaten bereichern unser Leben hier in Deutschland und leisten in nicht geringem Umfang durch ihre Erwerbstätigkeit einen Beitrag für unser Bruttosozialprodukt.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage der Verrechnung von Kosten für Grundsicherungsleistungen mit den Heimatländern stellt sich allerdings grundsätzlich nicht. Die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende schließen einen Leistungsbezug für Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen aus. Grundsicherungsleistungen sind z. B. ausgeschlossen, wenn Ausländerinnen und Ausländer

1. in der Bundesrepublik Deutschland keine Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige sind,
2. nicht freizügigkeitsberechtigt auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind, oder
3. ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche herleiten.

Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten müssen daher für ihre Lebensgrundlage z. B. durch Erwerbstätigkeit oder Einsatz des Vermögens selbst sorgen.

Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen hiermit verständlich beantwortet zu haben, und grüße Sie herzlich.

Hannelore Kraft